top of page

Wirtschaftsrecht - Forderungsmanagement

WirtR - Forderungsmanagement

Forderungsmanagement

Unter Forderungsmanagement wird die Eintreibung von nicht rechtzeitig bezahlten Forderungen verstanden. In den meisten Unternehmen ist ein Prozess für das Forderungsmanagement implementiert, das üblicherweise ein bis zwei Mahnungen in vordefinierten Zeitabständen umfasst. Erfahrungsgemäß sind die Chancen der Einbringung besonders hoch, wenn innerhalb von 2-3 Monaten ab Fälligkeit konkrete Betreibungsschritte zügig gesetzt werden. Wir bieten Ihnen nachstehend Leistungen an, falls trotz Ihrer Schritte die Forderung nicht bezahlt wurde:

Mahnung (vorgerichtliche Betreibung)

Eine anwaltliche Mahnung erreicht oft Ihren Zweck der Ernsthaftigkeit, und bewegt den Schuldner meist zur Zahlung oder zumindest zu einer Ratenvereinbarung. Sie übermitteln uns die Unterlagen (OP-Liste und Ihre letzte Mahnung reicht üblicherweise aus), wir erstellen auf Basis Ihrer Unterlagen eine Mahnung mit 14-tägiger Fristsetzung. Die Mahnung wird per E-Mail und auf gesonderten Wunsch auch eingeschrieben per Post abgesendet. Wir melden uns nach Ablauf der Mahnfrist um das weitere Vorgehen zu besprechen. Für diese Leistungen bieten wir ein Pauschalpaket von Euro 50,00 zuzüglich Umsatzsteuer an. Bitte beachten Sie, dass Mahnkosten vom Schuldner üblicherweise nur dann zwingend zu ersetzen sind, wenn Sie dies vorab vereinbart haben (zB in Ihren AGB) bzw bei B2B sowie Geschäften zwischen Unternehmern und juristischen Personen öffentlichen Rechts mit einem Betrag von Euro 40,00 brutto ohne weiteren Nachweis als Nebenspesen in einer späteren Mahnklage - bei Nichtzahlung - geltend gemacht werden können (§§ 455 iVm 458 UGB). Verzugszinsen stehen im vereinbarten Ausmaß zu. Sofern Sie uns keine Unterlagen zu einer Vereinbarung übermitteln gehen wir von den gesetzlichen Verzugszinsen aus (4% p.a. bei B2C, 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a. bei B2B).

Schuldnercheck 

Wir empfehlen Ihnen die Beauftragung eines Schuldnerchecks. Dazu verwenden wir unsere Datenbanken, soweit gesetzlich zulässig, um die Identität und Adresse des Schuldner zu prüfen. Oft ergeben sich dabei Anhaltpunkte, die eine Eintreibung der Forderung begünstigen. Wir bieten den Schuldnercheck für eine Pauschale von Euro 20,00 zuzüglich Umsatzsteuer an. Darin enthalten ist bei Privatpersonen eine Melderegisteranfrage, bei Unternehmen eine Prüfung des Firmenbuchs. Wir empfehlen den Schuldnercheck bereits mit der Mahnung, spätestens vor der gerichtlichen Betreibung zu beauftragen, um Ihre Chancen auf eine Einbringlichkeit zu erhöhen. 

 

Gerichtliche Betreibung  

Sollten Sie sich entschließen, ohne weitere Mahnung Ihre Forderung gerichtlich geltend zu machen oder war die Mahnung erfolglos, so können Sie uns gerne mit der gerichtlichen Betreibung beauftragen. Dies umfasst die Einbringung der Klage und - sofern gegen die Klage Einspruch bzw Klagebeantwortung erhoben wird - die Vertretung im weiteren Gerichtsverfahren. Das Gerichtsverfahren endet - sofern keine Reaktion des Beklagten erfolgt - mittels Zahlungsbefehl oder Versäumungsurteil, je nach Höhe des Streitwerts. Bei Einwendungen gegen die Klage wird das gerichtliche Verfahren (inkludierend Schriftsätze, Verhandlung, etc) durchgeführt und endet üblicherweise durch Urteil oder Vergleich. Die Leistungen für Klage und allfälliges Gerichtsverfahren verrechnen wir nach RATG unter Anwendung des Einheitssatzes, wobei wir im Fall der vorhergehenden Mahnung das Honorar für diese in Abzug bringen (näheres zum RATG hier) Bei ständiger Beauftragung bieten wir Pauschalpakete für die Klageeinbringung an.

Exekutionsverfahren 

Sofern im Rahmen der gerichtlichen Betreibung Ihre Forderung zugesprochen wurde jedoch keine Zahlung erfolgt, machen wir Ihre Forderung auch im Exekutionsverfahren geltend. Wir besprechen mit Ihnen vorab, welche Art des Exekutionsverfahrens wirtschaftlich sinnvoll erscheint, wobei dies auch von den uns vorliegenden Informationen über den Schuldner abhängt (zB Kontoverbindung, Wohnadresse, Liegenschaftsbesitz, etc). Vorab ist sowohl eine Abfrage des Exekutionsregister als auch eine Namensabfrage im Grundbuch möglich, wobei wir die dabei anfallenden Drittkosten ohne Aufschlag weiterverrechnen. Die Leistungen im Rahmen des Exekutionsverfahrens verrechnen wir nach RATG unter Anwendung des Einheitssatzes (näheres zum RATG finden Sie hier). Bei ständiger Beauftragen bieten wir Pauschalpakete für bestimmte Exekutionsarten an. 

Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren

Sollte über das Vermögen Ihres Schuldners ein Insolvenzverfahren eröffnet werden, übernehmen wir die Anmeldung der Forderung sowie ein laufende Überwachung des Fortschritts des Insolvenzverfahrens bzw der allfälligen Quotenzahlungen. 

Sie übermitteln uns - sofern noch nicht vorliegend - die Unterlagen (OP-Liste und Ihre letzte Mahnung reicht üblicherweise aus), wir erstellen auf Basis Ihrer Unterlagen die Forderungsanmeldung und übermitteln diese nach Ihrer Freigabe an das Gericht. Für diese Leistungen bieten wir ein Pauschalpaket von Euro 150,00 zuzüglich Umsatzsteuer an. Bitte beachten Sie, dass für eine Forderungsanmeldung zusätzlich Euro 25,00 an Pauschalgebühr für das Gericht anfällt. Informationen über den Verlauf des Insolvenzverfahrens sind in der Pauschale inkludiert. Für die Überwachung und Weiterleitung von Quotenzahlungen verrechnen wir Euro 3,00 zuzüglich Umsatzsteuer pro Quote, bei ständiger Beauftragung mit dem Forderungsmanagement Ihres Unternehmens ist diese Leistung in der Pauschale inkludiert. 

bottom of page