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Honorar

Wir legen beim Honorar Wert auf Transparenz und Klarheit. Es wird im Rahmen Ihrer Beauftragung ein klares Honorar unter fairen Bedingungen vereinbart. Bitte lesen Sie dazu unsere Auftragsbedingungen und die Möglichkeiten der Honorarvereinbarung. Für Standardleistungen bieten wir auch Pauschalpakete an. Kontaktieren Sie uns jederzeit falls Sie Fragen haben oder holen Sie ein Angebot ein. 

Honorar in Gerichtsverfahren
Stundensatzhonorar

GERICHTSVERFAHREN

- Vertretungen in streitigen Verfahren. Wir verrechnen das nach dem RATG zulässige Honorar auf Basis der sogenannten Einheitssatzverrechnung. Im Wesentlichen werden alle bei Gericht erbrachten Leistungen verrechnet, diese mit einem Aufschlag (50% oder 60%), dem sogenannten Einheitssatz. Findet die Leistung außerhalb des Sprengels des Oberlandesgerichts Wiens statt, so kann der doppelte Einheitssatz anstelle von Fahrtkosten und Zeitversäumnis für die Anfahrt verrechnet werden (100-120%). Der Einheitssatz deckt alle Nebenleistungen, wie etwa Telefonate, Besprechungen, Schriftverkehr und E-Mails oder die Vorbereitung und das Aktenstudium ab. Der Betrag, der pro bei Gericht erbrachter Leistung zusteht ist umso höher, je höher die Bemessungsgrundlage ist. Als Bemessungsgrundlage wird der Wert herangezogen, um den bei Gericht gestritten wird. Besteht der Wert nicht in Geld, so ist der Streitgegenstand bei Beginn des Verfahrens zu bewerten. Gut zu wissen: Im Fall der Vertretung im Rahmen von Streitigkeiten erhalten wir als Honorar der Höhe nach in jedem Fall zumindest den vom Gegner erstrittenen oder verglichenen Kostenersatzbetrag für die Vertretung, soweit dieser einbringlich gemacht werden kann, auch wenn das vereinbarte oder verrechnete Honorar geringer sein sollte. Zahlungen des Gegners sind im Rahmen dieser Vereinbarung zunächst auf das (nachverrechnete und/oder unbezahlte) Honorar anzurechnen. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Ihnen gewährte Abschläge im Falle der Zahlung des Gegners nachverrechnet werden können.

STUNDENSATZVEREINBARUNG

- Verrechnung nach Zeiteinheiten Bei Vereinbarung eines Stundensatzhonorars verrechnen wir jede Leistung, die eines Rechtsanwalts bedarf. Nicht verrechnet werden daher Terminvereinbarungen, Weiterleitung von Unterlagen ohne juristische Erklärungen oder das Lesen von E-Mails bis zu einem Aufwand von 5 Minuten. Gut zu wissen: Wird ein Stundensatzhonorar vereinbart, so können Sie durch gute, strukturierte Vorbereitung auch dazu beitragen, das Honorar gering zu halten. Unsere geringste Abrechnungseinheit beträgt 5 Minuten. Darüber hinaus wird auf volle Minuten aufgerundet.

Honorar Gericht und Stundensatz
Pauschalhonorar

PAUSCHALPAKETE

- Ein Fixpreis als Pauschale Wir bieten gerne Pauschalpakete für standardisierte Leistungen, die nur geringer Anpassung im Einzelfall erfordern, an. Darunter zählen zum Beispiel: Erstberatungen, Vorsorgevollmachten, Testamentserrichtungen, Kaufvertragserrichtungen samt Nebenleistungen, Mietvertragserrichtungen, Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer, Eheverträge, Einvernehmliche Scheidungen, Vereinbarungen zur Wohnsitztrennung von Ehegatten, Grundbuchsgesuche jeder Art, Firmenbuchgesuche jeder Art, Gesellschaftsgründungen, und vieles mehr. Fragen Sie gerne nach unseren Standards! Gut zu wissen: Bitte beachten Sie, dass neben den Standardpaketen je nach Inhalt noch weitere Barauslagen für Dritte anfallen können. Diese sind nicht im Standardhonorar inkludiert. Näheres zur Höhe der Barauslagen finden Sie auf dieser Seite und im Bereich Downloads.

Drittleistungen und Barauslagen

DRITTLEISTUNGEN

- Weiterverrechnung von Barauslagen Wir arbeiten sorgfältig und genau. Aus diesem Grund ist es oft notwendig, die Dienstleistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Wenn damit gesonderte Kosten für uns verbunden sind, verrechnen wir diese zu standardisierten Preisen, die Sie im Bereich Downloads finden können. Gut zu wissen. Der mit Ihnen vereinbarte Stundensatz gilt bis zum Abschluss Ihrer Rechtsangelegenheit, auch wenn wir in der Zwischenzeit unseren Stundensatz erhöhen. Durch die monatliche Abrechnung behalten Sie einen guten Überblick und Kontrolle über die erbrachten Leistungen.

Fahrtkosten

FAHRTKOSTEN

- Entgelt für An- und Rückreise Innerhalb Wiens erfolgt keine Verrechnung von Fahrtkosten. Außerhalb Wiens verrechnen wir die Hälfte des vereinbarten Honorars oder - sofern zweckentsprechend und wirtschaftlich - die Kosten der öffentlichen Zugverbindung, 1. Klasse. Gut zu wissen: Bei der Abrechnung nach RATG unter Aufwendung des Einheitssatzes werden Fahrtkosten außerhalb des Gerichtssprengels Wien üblicherweise durch den doppelten Einheitssatz für die jeweilige Leistung abgedeckt. Voraussetzung ist jedoch die Glaubhaftmachung, warum kein vor Ort ansässiger Rechtsanwalt beigezogen wurde. Dies kann etwa durch ein bestehendes Vertrauensverhältnis begründet werden.

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