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Wirtschaftsrecht - Immobilien

FamR - Vorsorgevollmacht

Nutzungsform für Ihren Unternehmensstandort

Unternehmensstandorte weisen unterschiedliche Nutzungsformen auf. Weit verbreitet sind Leasingverträge, wobei früher damit oft eine Kaufoption nach Ende der Leasingdauer verbunden war, in jüngster Zeit werden oft nur Mieten angeboten. Daneben sind klassische Mietverträge oder auch der Betrieb auf einer eigenen Immobilie, oft bei Familienunternehmen, gebräuchlich. Unverändert ist auch die Miete der unbebauten Liegenschaft mit dem Recht, darauf ein Superädifikat zu errichten, die Basis für den Unternehmensstandort oder die Niederlassung von Unternehmen. Als Spezialisten für Immobilienrecht unterstützen wir Sie in allen Nutzungsarten. 

Immobilie als Anlage

Die Immobilie ist auch für Unternehmer und Unternehmen als Anlageobjekt unverändert interessant. Für die Werterhaltung spielt vor allem die rechtlich abgesicherte Nutzungsart eine wichtige Rolle. Lassen Sie sich bei der Verfassung eines Nutzungsvertrages, wie etwa Mietvertrag, Fruchtgenuss oder Wohnrecht, rechtlich beraten, um den Wert Ihrer Immobilie nicht durch Unkenntnis zu mindern. Auch bei der Abwehr von Forderungen oder Durchsetzung von eigenen Ansprüchen unterstützen wir Sie. Wir führen die diligence Ihrer Immobilie in rechtlicher Hinsicht durch und prüfen Ihre Mietverträge und sonstigen Nutzungsverträge auf Wirtschaftlichkeit und rechtliche Zulässigkeit; auch im Fall des Umbaus, Anbaus, Ausbaus oder Änderung Ihres Objekts unterstützen wir Sie gegenüber Mietern, Nachbarn oder Behörden. Effizienz und Wirtschaftlichkeit stehen für uns dabei im Vordergrund. 

 

Räumungs-, Mietzins- und Schlichtungsstellenverfahren

Zu den weniger erfreulichen Angelegenheiten in Bezug auf Immobilien gehören die Räumungs-, Mietzins- und sonstige Schlichtungsstellenverfahren zwischen Vermieter und Mieter. Wir kennen die Anliegen beider Interessensgruppe, da wir sowohl Unternehmen und Privatpersonen in ihrer Mieterrolle beraten und vertreten als auch Vermieter. Wir unterstützen Hausverwaltungen sowohl bei der Abwehr als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen für Liegenschaftseigentümer. 

Dadurch sind uns die Anliegen aus beiden Perspektiven vertraut. Das Tagesgeschäft ist vom Vertragsrecht geprägt. Wir beraten Sie im Arbeitsrecht, bei Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Mietverträgen und allen rechtlichen Angelegenheiten zu Ihren Kunden und Lieferanten. Wir sind spezialisiert auf die Bereiche Handel, Arzneimittelvertrieb, Kreditversicherungen sowie Handwerk und mittelständische Gewerbebetriebe (zB Installateure). Wir haben langjährige Kundenbeziehungen und stehen sowohl bei größeren Projekten als auch kleinen Anfragen effizient zu Verfügung. Dabei legen wir Wert auf Verständlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Praxisnähe bei unserer Beratung und Empfehlungen.

Honorar für Unternehmen

Rechtsberatungen bieten wir zu einem Stundensatz an, wobei ab dem Erreichen einer bestimmten Stundenanzahl ein ermäßigter Stundensatz zur Anwendung kommt. Alternativ können auch Stundenpakete zum Verbrauch innerhalb eines definierten Zeitrahmens (meist 12 Monate) im Vorhinein für einen vergünstigten Pauschalpreis  erworben werden. Für abgrenzbare Projekte bieten wir im Einzelfall auch Pauschalpakete an. Für die Vertretung vor Gericht und der Schlichtungsstelle verrechnen wir üblicherweise die im RATG vorgesehenen Tarife unter Zugrundlegung des Einheitssatzes. Näheres dazu hier.

Immobilienrecht

Weitere Informationen zum Immobilienrecht finden Sie hier.​

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