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Wirtschaftsrecht - Immaterialgüter

FamR - Vorsorgevollmacht

Immaterialgüter im Allgemeinen

Zu den Immaterialgütern - auch geistiges Eigentum genannt - zählen unter anderem das Urheberrecht, Patente, Marken, Geschmacksmuster oder Know-How. Ob Sie über eine schützenswerte Leistung verfügen und wie sie diese schützen und gegen Dritte verteidigen können, ist für viele Unternehmen von essentieller Bedeutung. Vor allem Marken und Patente spielen im Wirtschaftsleben eine wichtige Rolle.  

 

Vertretung bei Streitigkeiten 

Unser Tätigkeitsbereich erstreckt sich vor allem auf Markenanmeldung, Verfolgung von Patentansprüchen bzw Abwehr von behaupteten Eingriffe in Patentansprüche. Wir sind vor allem in der gerichtlichen Auseinandersetzung versiert und haben bereits mehrfach in derartigen Verfahren, vor allem im Arzneimittelrecht erfolgreich vertreten. 

Honorar für Unternehmen

Rechtsberatungen bieten wir zu einem Stundensatz an, wobei ab dem Erreichen einer bestimmten Stundenanzahl ein ermäßigter Stundensatz zur Anwendung kommt. Alternativ können auch Stundenpakete zum Verbrauch innerhalb eines definierten Zeitrahmens (meist 12 Monate) im Vorhinein für einen vergünstigten Pauschalpreis  erworben werden. Für abgrenzbare Projekte bieten wir im Einzelfall auch Pauschalpakete an. Für die Vertretung vor Gericht und der Schlichtungsstelle verrechnen wir üblicherweise die im RATG vorgesehenen Tarife unter Zugrundlegung des Einheitssatzes. Näheres dazu finden Sie hier.

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