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Wirtschaftsrecht - Gesellschaftsrecht

FamR - Vorsorgevollmacht

Gesellschaftsverträge

Das Kernstück jeder Zusammenarbeit im Rahmen einer Gesellschaft bildet der Gesellschaftsvertrag. Er regelt die Mitbestimmung der Gesellschafter, die Organe der Gesellschaft, insbesondere auch ihre Vertretungsfähigkeit und oft auch die Aufteilung von Gewinn. Weiters werden die Möglichkeiten der Übertragung von Anteilen an der Gesellschaft geregelt. Je nach Rechtsform der Gesellschaft bestehen auch unterschiedliche Möglichkeiten der Übertagung Ihrer Gesellschafsanteile an Dritte. Wir unterstützen Sie gerne bei der Gründung Ihres Unternehmens, Änderung von Gesellschaftsverträgen, Bestellung und Abberufung von Organen, Firmenbucheingaben jeder Art sowie allen anderen gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten. 

Compliance und rechtliche Vorgaben

Unter dem Begriff Compliance wird kurz gesagt das Wohlverhalten einer Gesellschaft sowie der für sie handelnden Personen verstanden. Die ursprüngliche Idee war, die Geldgeber, folglich die Inhaber der Unternehmen bzw Aktionäre vor einem verschwenderischen, nicht kontrollierbaren Umgang mit ihren Geldmitteln zu schützen. Compliance-Regeln finden sich heute sowohl auf freiwilliger Basis als auch vom Gesetzgeber vorgegeben, wobei im Regelfall die von den Unternehmen selbst aufgestellten Regeln meist strenger als die gesetzlichen Vorgaben sind und andererseits auch Bereiche umfassen, die der Gesetzgeber nicht regelt. Darunter fallen auch finanzielle Obergrenzen für Essenseinladungen mit Kunden sowie detaillierte Vorschriften für die Nutzung der vom Arbeitgeber bereitgestellten Betriebsmittel. (zB Car-Policy, Health & Safety Regeln, etc). Aus gesetzlicher Sicht spielen vor allem die Vorgaben zur Antikorruption, Geldwäsche und Terrorismusbekämpfung eine wesentliche Rolle. Compliance umfasst jeden Bereich der Tätigkeit des Handelns der Gesellschaft, deren Organe und Mitarbeiter. Die Regeln helfen vor allem bei der Auslegung, was erlaubt und was nicht erlaubt ist, um im Vorhinein klare Grenzen zwischen diesen Bereichen zu ziehen. In diesem Sinne ist der Bereich der Compliance ein dynamischer, der sich stetig an sich ändernde Situationen als auch rechtliche Vorgaben anpasst. 

Vertragsrecht

Das Tagesgeschäft ist vom Vertragsrecht geprägt. Wir beraten Sie im Arbeitsrecht, bei Vertriebs- und Kooperationsverträgen, Mietverträgen und allen rechtlichen Angelegenheiten zu Ihren Kunden und Lieferanten. Wir sind spezialisiert auf die Bereiche Handel, Arzneimittelvertrieb, Kreditversicherungen sowie Handwerk und mittelständische Gewerbebetriebe (zB Installateure). Wir haben langjährige Kundenbeziehungen und stehen sowohl bei größeren Projekten als auch kurzen Anfragen immer effizient zur Verfügung. Dabei legen wir bei Beratung und Empfehlung Wert auf Verständlichkeit, Wirtschaftlichkeit und Praxisnähe. 

Honorar für Unternehmen

Rechtsberatungen bieten wir zu einem Stundensatz an, wobei ab dem Erreichen einer bestimmten Stundenanzahl ein ermäßigter Stundensatz zur Anwendung kommt. Alternativ können auch Stundenpakete zum Verbrauch innerhalb eines definierten Zeitrahmens (meist 12 Monate) im Vorhinein für einen vergünstigten Pauschalpreis  erworben werden. Für abgrenzbare Projekte bieten wir im Einzelfall auch Pauschalpakete an. 

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