DESSULEMOUSTIER.LEGAL
Immobilienrecht - Kauf & Verkauf
Kaufvertrag
Wir unterstützen Sie bei der Errichtung und grundbücherlichen Durchführung Ihres Kaufvertrags, inkludierend Treuhandschaft, Löschung oder Begründung von sonstigen Rechten, wie etwa Pfandrechten, Wohnungsgebrauchsrechten oder Fruchtgenuss.
Immobilienertragsteuer
Seit dem Jahr 2012 unterliegt der Verkauf einer Immobilie - sofern keine Ausnahmetatbestände vorliegen - der Immobilienertragsteuer. Diese beträgt 30% der Differenz zwischen dem aktuellen Verkaufserlös und dem zuletzt für diese Immobilie bezahlten Kaufpreis. Unentgeltliche Übertragungen - dazu zählen im Regelfall auch die Übertragung im Rahmen der Scheidung - werden nicht besteuert. Bei sogenanntem "Altvermögen", das sind Liegenschaften oder -teile, bei denen der letzte entgeltliche Erwerb vor dem dem 31.03.2002 liegt, ist die Immobilienertragsteuer grundsätzlich auf 4,2% des erzielten Entgelts reduziert. Im Einzelfall stellen sich viele Fragen, etwa welche Kosten vom Kaufpreis abgezogen werden können oder wann überhaupt ein entgeltlicher Übertragungsakt vorliegt. Wir unterstützen Sie gerne in Ihrem Fall und übernehmen die Selbstberechnung.
Grunderwerbsteuer und Eintragungsgebühr
Im Rahmen der Liegenschaftsübertragung fällt Grunderwerbsteuer (im Regelfall 3,5% vom Entgelt) und Eintragungsgebühr (im Regelfall 1,1% vom Entgelt) an. Ist ein Rechtsanwalt oder Notar bei der Kaufvertragserrichtung eingebunden, so ist dieser zur Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer, Eintragungsgebühr und Immobilienertragsteuer verpflichtet. Wir bieten dazu einen Pauschalpreis an.
Treuhandschaft
Der Käufer soll abgesichert werden, dass zu seinen Gunsten das Eigentum eingetragen wird, der Verkäufer möchte sein Eigentum nicht vor Erlag des Kaufpreises aufgeben. Meist kommt auch noch das Absicherungsbedürfnis der fremdfinanzierenden Bank hinzu, die eine Auszahlung des finanzierten Betrages nur bei Absicherung der Begründung deines Pfandrechts zulassen. All diese Bedürfnisse berücksichtigen wir im Rahmen der Kaufvertragserrichtung mittels von allen Parteien zu erteilenden Treuhandschaft. Dazu wird ein gesondertes Treuhandkonto pro Geschäftsfall verwendet. Die Treuhandschaft wird über das elektronische Treuhandbuch der Rechtsanwaltskammer Wien abgewickelt. Die Statuten dazu finden Sie hier.