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Familienrecht - Kinder

FamR - Kinder

Obsorge

Unter dem Begriff Obsorge, oder auch Sorgerecht, versteht man das Recht des betreffenden Elternteils, das Kind zu vertreten und zu erziehen und die Pflicht, für das Wohl des Kindes zu sorgen. Der Regelfall, den der Gesetzgeber für Eltern vorsieht, ist die gemeinsame Obsorge. Die Obsorge kann in besonderen Fällen auch für einen Elternteil eingeschränkt werden, etwa für medizinische Belange oder schulischen Angelegenheiten. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn zwischen den Eltern keine Einigkeit besteht und die gemeinsame Obsorge dem Kind schaden würde. Die Frage der Obsorge hat keinen Einfluss darauf, wie oft ein Elternteil sein Kind sieht oder bei wem das Kind wohnt. 

Aufenthalt des Kindes

Leben die Eltern des Kindes getrennt, so bestimmen die Eltern, bei wem sich das Kind hauptsächlich aufhalten soll (Domizilelternteil). Es bestehen verschiedene Modelle, wenn die Eltern nicht gemeinsam leben, wie etwa das Doppelresidenzmodell oder Nestmodell. Jener Elternteil, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich aufhält, ist geldunterhaltspflichtig und hat ein Kontaktrecht zu dem Kind.

 

Kontaktrecht 

Jener Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich wohnt, hat das Recht auf Kontakt zu dem Kind. Das Ausmaß des Kontaktrechts bestimmt sich nach den individuellen Verhältnissen. Auch die Großeltern haben das Recht auf Kontakt zu ihrem Enkelkind.

Kindesunterhalt

Jeder Elternteil ist gegenüber dem Kind unterhaltspflichtig. Wohnt das Kind im gleichen Haushalt wie der Elternteil, so wird angenommen, dass der Unterhalt durch Naturalleistungen zur Verfügung gestellt wird (zB Wohnmöglichkeit, Nahrung, Strom, Reinigung, etc). Lebt ein Elternteil nicht mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt, so ist er geldunterhaltspflichtig. Die Höhe ist abhängig vom Einkommen des Elternteils und dem Alter des Kindes. 

Internationales und Zuständigkeit

Das anwendbare Recht und das zuständige Gericht richten sich grundsätzlich nach dem Hauptwohnsitz des Kindes.

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