update zur Eheschließung - neu ab 01.08.2025
- isabelledessulemou
- 9. Juli
- 1 Min. Lesezeit
Ab 01.08.2025 soll mit dem Ehe- und Partnerschaftsrechtsänderungsgesetz (kurz: EPaRÄG 2025) das Ehegesetz (kurz: EheG) und das Eingetragene Partnerschafts-Gesetz (kurz: EPG) wie folgt geändert werden:
Die Eheschließung soll ausschließlich ab 18 Jahren möglich sein, wodurch die Ausnahme einer Erklärung der Ehefähigkeit von Personen ab 16 Jahren durch ein Gericht abgeschafft wird.
Das Eheverbot und Verbot der eingetragenen Partnerschaft zwischen
Verwandten um den „vierten Grad der Seitenlinie“ erweitert, um etwa Ehen zwischen Cousins und Cousinen bzw. Neffen oder Nichte und Onkel oder Tanten zu verhindern.
Die Klagebefugnis der Nichtigerklärung einer Ehe oder eingetragenen
Partnerschaft des Staatsanwalts bei fehlender Ehefähigkeit wird wieder eingeführt.

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