Grundbuch - Schwärzung von privaten Daten
- Isabelle Dessulemoustier
- 1. Sept. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 28. Sept. 2024
Ab 01.09.2024 ist die Schwärzung von privaten Daten bei der Veröffentlichung von Urkunden im Grundbuch möglich. Die Schwärzung erfolgt nur auf eigenen Antrag. Damit wird eine Entscheidung der Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte, die die Möglichkeit des Schutzes persönlicher Daten forderte, umgesetzt.
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