DESSULEMOUSTIER.LEGAL
Familienrecht - Eltern
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht ist eine Vollmacht, die üblicherweise einer anderen Person die Berechtigung zur Vertretung und Entscheidung für die vertretene Person einräumt. Mit dieser Vollmacht soll üblicherweise für den späteren Fall des Eintritts der Geschäftsunfähigkeit vorgesorgt werden. Seit 01.07.2018 besteht die Möglichkeit, eine solche Vorsorgevollmacht auch in Gegenwart eines Rechtsanwalts zu errichten. Die Vollmacht ist unbefristet und kann jederzeit - solange Geschäftsfähigkeit besteht - widerrufen werden.
Erbrecht
Kindern steht ein gesetzliches Erbrecht bzw zumindest ein Pflichtteilsreicht gegenüber den Eltern zu. Eine Enterbung ist nur bei im Gesetz vorgesehenen Gründen möglich. Durch das Testament und andere letztwillige Verfügungen kann rechtzeitig Vorsorge für die gewünschte Erbfolge getroffen werden.
Patientenverfügung
Eine Patientenverfügung dient der Festlegung von medizinischen Wünschen des Betroffenen. Ärzte haben sich an die darin enthaltenen Vorgaben zu halten. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht ist die Patientenverfügung befristet.
Elternunterhalt
Kinder können auch gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein bzw werden, wenn die Eltern über zuwenig Einkommen verfügen.