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Familienrecht - Erbschaft

FamR - Erbschaft

Gesetzliches Erbrecht

Unter dem gesetzlichen Erbrecht versteht ​man das auf dem Gesetz beruhende Recht, bei Ableben eines Familienmitglieds, Ehegatten oder eingetragenen Partners, einen Teil des Nachlasses zu erhalten. Ob ein gesetzliches Erbrecht besteht, richtet sich nach der Angehörigeneigenschaft am Tag des Ablebens. 

Testament 

Unter einem Testament versteht man die einseitige Anordnung, Erbquoten zu verteilen oder bestimmte Anordnungen, wie etwa Auflagen, zu treffen. Möglich ist auch das gesetzliche Erbrecht auf den Pflichtteil zu verringern oder bestimmte Sachen bestimmen Personen zukommen zu lassen, sogenannte Legate. Es ist sinnvoll, steuerrechtliche Fragen im Vorfeld zu klären.

Verlassenschaft

Im Verlassenschaftsverfahren wird immer ein Notar als Gerichtskommissär bestellt. Wenn es Konflikte unter den (potentiellen) Erben, wie etwa die Erbfolge, die Gültigkeit oder Auslegung des Testaments, gibt, empfiehlt es sich rechtlich beraten und vertreten zu lassen.

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